Bekanntmachung Allgemeinverfügung Brenntage
Nach der Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (BrennVO) vom 02.01.2004 (Nds. GVBl. S. 2) kann die Gemeinde bestimmen, dass an von ihr bestimmten Tagen pflanzliche Abfälle außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden dürfen. Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft kann die Gemeinde Nebenbestimmungen - insbesondere zum Brandschutz und zur Verkehrssicherheit - erlassen und das Verbrennen zeitlich und räumlich beschränken. Lesen Sie hier die Allgemeinverfügung...
















