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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe



Am 1. Mai 2004 wurde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) errichtet. Deutschland besitzt damit ein zentrales Organisationselement für die zivile Sicherheit, das alle einschlägigen Aufgaben und Informationen an einer Stelle bündelt und vorhält.

Zu den Aufgaben gehören: Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bevölkerungsschutz (bisher "Zivilschutz", insbesondere ergänzender Katastrophenschutz, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, Schutz von Kulturgut, Trinkwassernotversorgung), Planung und Vorbereitung von Maßnahmen im Bereich der Notfallvorsorge/ Notfallplanung, Planung und Vorbereitung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei besonderen Gefahrenlagen (Koordination des Krisenmanagements), planerische/konzeptionelle Vorsorge zum Schutz Kritischer Infrastrukturen, Ausbildung, Fortbildung und Training im Bereich des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe, Katastrophenmedizin, Warnung und Information der Bevölkerung, Ausbau der Katastrophenschutzforschung, insbesondere im ABC-Bereich, Stärkung der bürgerschaftlichen Selbsthilfe, Konzeptionell- planerische Aufgaben im Bereich der internationalen Zusammenarbeit unter Beteiligung aller nationalen Stellen des Zivilschutzes.

In seiner Fülle von Angeboten versteht sich das neue Amt als Dienstleistungszentrum des Bundes für die Behörden aller Verwaltungsebenen sowie die im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Organisationen und Institutionen. Es berücksichtigt fachübergreifend alle Bereiche der zivilen Sicherheitsvorsorge und verknüpft sie zu einem wirksamen Schutzsystem für die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen.

An dieser Stelle möchten wir Sie auf folgende Broschüre des BBK besonders aufmerksam machen:



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