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Bohmter Kotten

Bohmter Kotten
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Bohmter Kotten
Das ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude an der Schulstraße 12 in Bohmte wurde im Jahre 1989 aufwendig durch die Gemeinde Bohmte renoviert und wird seit dem 20. Januar 1990 für kulturelle, künstlerische und gemeinnützige Veranstaltungen sowie für Vereins- und Ratsarbeit durch die Gemeinde Bohmte zur Verfügung gestellt.




Benutzungsordnung


Der Bohmter Kotten wird ideellen Vereinen und Verbänden für die Durchführung von kulturellen, künstlerischen und gemeinnützigen Veranstaltungen und für Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen, Ratsarbeit, Gruppenabenden und ähnliche
Veranstaltungen nach vorheriger Absprache überlassen.

Eine Überlassung der Räume an Gewerbetreibende zu gewerblichen Zwecken findet nicht statt. Ebenso werden keine privaten Tanzveranstaltungen und Familienfeiern zugelassen.
Parteien und Wählergruppen wird der Bohmter Kotten nur überlassen, wenn diese entweder im Deutschen Bundestag, im Niedersächsischen Landtag oder im Rat der Gemeinde Bohmte vertreten sind und es sich nicht um eine Wahlkampfveranstaltung handelt. Veranstaltungen, die innerhalb von drei Monaten vor Wahlen stattfinden, gelten grundsätzlich als Wahlkampfveranstaltungen.



Entgeltordnung


Für die Benutzung des "Bohmter Kotten" sind ab dem 01. August 2004 folgende Entgelte zu entrichten:

1) Veranstaltungsarten:

Es wird nach folgenden Veranstaltungen unterschieden:
a) kulturelle Veranstaltungen im engeren Sinne (Konzerte sowie Übungsabende, Lesungen, Ausstellungen, Gastspiele, Vorträge) Seniorenarbeit, Selbsthilfegruppenarbeit, usw. sowie Rats- und Verwaltungsarbeit
b) interne Vereins- und Parteiarbeit (Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen, Gruppenabende, Übungsabende) sowie reine Gottesdienste
c) Sonstige Veranstaltungen (Seminare, usw.)

2) Entgeltregelung

a) Für Veranstaltungen nach Nr. 1 a) ist grundsätzlich kein Entgelt zu entrichten.
b) Für Veranstaltungen nach Nr. 1 b) ist ein Entgelt in Höhe von 25% des Normaltarifes zu entrichten.
c) Für alle sonstigen Veranstaltungen ist nachfolgendes Entgelt zu entrichten:

Diele (Nutzung bis 5 Stunden) 110,-- €
Diele (Nutzung über 5 Stunden) 160,-- €
pro Tagungsraum (Nutzung bis 5 Stunden) 44,-- €
pro Tagungsraum (Nutzung über 5 Stunden) 66,-- €


Bei Buchung der Diele sind alle anderen Nebenräume im Preis enthalten. Bei Buchung eines Tagungsraumes sind nur die Teeküche und die Toiletten im Preis enthalten.



Belegungsplan


Der Bohmter Kotten wird an folgenden Wochentagen von verschiedenen Vereinen regelmäßig genutzt:

Montag
17.00 - 21.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 18.00 Uhr - jeden 1. Mittwoch im Monat -

Donnerstag
15.00 - 17.00 Uhr - an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat -
19.30 - 22.00 Uhr

Samstag
15.00 - 18.00 Uhr - jeden letzten Samstag im Monat -

Sonntag
09.00 - 13.00 Uhr


 Kontakt


Für Auskünfte rund um den Bohmter Kotten wenden Sie sich bitte an Herrn Carsten Schoster, Tel. 05471/808-10.

Für Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an Frau Anne Breford, Tel. 05471/808-20.

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