Adressenänderung im Fahrzeugschein
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | Email: | |
| Frau Anita Blankenspeck | 05471 808-55 | ||
| Frau Annett Wienhold | 05471 808-54 |
Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegt haben, sind Sie verpflichtet, die neue Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen.
Bei einem Umzug innerhalb des Wohnortes ist die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Personalausweis vorzulegen. Sofern noch die deutschen Fahrzeugpapiere vorhanden sind, sind der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein vorzulegen. Zudem ist eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.
Zu Gebührenanfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei einem Umzug innerhalb des Wohnortes ist die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Personalausweis vorzulegen. Sofern noch die deutschen Fahrzeugpapiere vorhanden sind, sind der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein vorzulegen. Zudem ist eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.
Zu Gebührenanfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.













