Beglaubigungen
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | Email: | |
| Frau Petra Lübker | 05471 808-52 | ||
| Frau Nadine Egbert | 05471 808-51 |
Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Allgemeine Gebühren-Informationen
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen:
1,50 €
Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen und Plänen
1,00 € je Seite
1,50 €
Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen und Plänen
1,00 € je Seite













