Ankündigung von Kartierungsarbeiten 380-kV-Höchstspannungsleitung Wehrendorf– St. Hülfe
Die Amprion GmbH plant als verantwortlicher Netzbetreiber den Neubau und Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsleitung Wehrendorf – Gütersloh, gemäß Energieleitungsausbaugesetz Vorhaben 16. Um unsere Planungen zu präzisieren und die Erstellung der Unterlagen für das sich anschließende Genehmigungsverfahren fortzuführen, müssen Kartierungsarbeiten für den Abschnitt Wehrendorf (Bad Essen) bis Lüstringen (Osnabrück) durchgeführt werden. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante umwelt- und artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Sie werden witterungsabhängig vor Ort vorgenommen. Dazu ist eine Inanspruchnahme der unten bezeichneten Flurstücke erforderlich. Folgende Kartierungsarbeiten sind vorgesehen:
- KARTIERUNG VON HÖHLEN- UND HORSTBÄUMEN
Ziel dieser Kartierung ist es, Höhlenbäume und Horste von Greifvögeln in Wald und Gehölzen (z. B. Hecken, Feldgehölze) zu identifizieren. Bei Baumhöhlenkartierungen und der Horstsuche wird die Fläche des Untersuchungsgebietes systematisch abgeschritten und dabei jeder einzelne Baum von allen Seiten mit einem Fernglas nach Höhlen, Spalten oder ausgefaulten Astabbrüchen beziehungsweise Großnestern abgesucht. Die Begutachtung erfolgt, wenn die Bäume unbelaubt sind.
- KARTIERUNG VON BIOTOPTYPEN
Für die flächendeckende Erfassung von Biotoptypen müssen die Flächen direkt betreten werden. Für die Bestimmung des Biotoptyps können einzelne Pflanzenarten bzw. deren Häufigkeit auf der Fläche relevant sein.
- ERGÄNZUNGSMESSUNGEN TOPOGRAPHIE UND ERFASSUNG FORSTBESTÄNDE
Zusätzlich sind Ergänzungsmessungen der Topographie, d. h. Geländeverlauf, Straßen und Wege, oberirdisch verlaufende Leitungen usw. sowie eine detaillierte Erfassung der Forstbestände notwendig. So ergeben sich teilweise die relevanten und zu vermessenden Objekte erst im Zuge der Besichtigung durch den Vermesser im Gelände. Vielfach kann erst vor Ort entschieden werden, was genau vermessen und aufgenommen werden muss. Dazu gehören bspw. Hecken, Bäume, Bodenwellen, Gräben, Böschungen, Bachläufe etc., die anhand von Luftbildern oder Ähnlichem nicht im Detail erkenn- und messbar sind. All diese Informationen dienen dann der für das Planfeststellungsverfahren geforderten Detailplanung. Die Vermessung erfolgt durch einen Messtrupp, vorzugsweise mit einem sogenannten globalen Navigationssatellitensystem (GNSS-System), das Lage und Höhe von Geländepunkten durch Auswertung von Satellitensignalen bestimmt. Zusätzlich findet auf den entsprechenden Grundstücken eine detaillierte Erfassung der Forstbestände, insbesondere die Identifizierung der Baumarten- und alter, sowie der Ist-Baumhöhen statt. Die Grundstücke werden fußläufig betreten und die Vermessungen sind i. d. R. innerhalb eines Tages abgeschlossen.
Die Kartierung von A. Höhlen- und Horstbäumen sowie B. Biotoptypen ist in der Zeit vom 15. Oktober 2020 bis 30. Juni 2021 vorgesehen.
Die Ergänzungsmessungen Topographie und die Erfassung der Forstbestände unter C. sind in der Zeit vom 15. OKTOBER 2020 BIS 13. NOVEMBER 2020 vorgesehen.
Die mögliche Inanspruchnahme der Grundstücke wird nicht über den gesamten Zeitraum stattfinden, sondern phasenweise und kurzzeitig. Um die vorgenannten Arbeiten durchführen zu können, ist es erforderlich, Grundstücke sowie forst- und landwirtschaftliche Wege zu betreten. Die Kartierungen werden im Regelfall nur zu Fuß durchgeführt. Sie dauern zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden und können sich teilweise mehrfach wiederholen. Um die einzelnen Flächen zu erreichen, werden reguläre PKW auf öffentlichen, privaten und landwirtschaftlichen Wegen genutzt. Gegebenenfalls müssen je nach Witterung und Aufwand Flurstücke mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten werden.
Mit den Kartierungen haben wir die Firma IBL Umweltplanung GmbH, Bahnhofstraße 14a, 26122 Oldenburg und das Büro TNL Energie GmbH, Raiffeisenstraße 7, 35410 Hungen (gemeinsame Ansprechpartnerin Frau Prantl), mit den Ergänzungsmessungen die Firma SPIE-SAG, Wolbeckstr. 21, 45329 Essen (Herr Jung-Donné) und die Firma imp GmbH, Im Neyl 18, 59823 Arnsberg-Oeventrop (Hr. Reuther) beauftragt.
Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des § 44 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Gemäß § 44 Abs. 1 EnWG handelt es sich um Vorarbeiten, die der Vorbereitung der Planung dienen. Sie müssen vom Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten geduldet werden.
Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, können diese beim u. g. Kontakt angezeigt werden. Eine gegebenenfalls erforderliche Regulierung von Flurschäden werden wir mit Ihnen oder Ihrem Nutzungsberechtigten abstimmen.
Ansprechpartner bei Amprion:
NORBERT GROBBEL
TELEFON 0231 5849 15684
Mail norbert.grobbel@amprion.net
Bekanntmachung