Kfz Zulassung
Kurzzeitkennzeichen (ehemals Rote Kennzeichen)
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Yvonne Latus | 05471 808-54 | ![]() |
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Frau Anita Blankenspeck | 05471 808-55 | ![]() |
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Kurzzeitkennzeichen werden nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind maximal für 5 Tage gültig. Auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person (mit Personalausweis und Vollmacht) kann die Angelegenheit für Sie erledigen.
Die Kfz-Schilderherstellung ist direkt mit im Haus (Bremer Str. 6).
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (evB-Nr.)
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- TÜV-Bescheinigung
- evtl. Vollmacht
Allgemeine Gebühren-Informationen
12,80 € (ohne Schilder)
Die Schilder sind in der Schilderstelle extra zu erwerben.
Rechtsgrundlage
§28 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung