Fachdienst 4 - Finanzen und Controlling
Mahnwesen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Britta Waldmann | 05471 808-35 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Henrike Schmutte-Strumpf | 05471 808-28 | ![]() |
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Herr Kurt Bäcker | 05471 808-29 | ![]() |
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Geht eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Gemeindekasse angemahnt.
Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen Säumniszuschläge und Mahnkosten an, die dann zusätzlich zu zahlen sind.
Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, läuft automatisch die Vollstreckung an.