Kontrolle der Standsicherheit von Grabdenkmalen auf den kommunalen Friedhöfen Bohmte, Hunteburg und Herringhausen
Die Gemeinde Bohmte als Träger der kommunalen Friedhöfe Bohmte, Hunteburg und Herringhausen wird in der Zeit vom 1. August bis 31. August 2026 alle Grabmale und sonstigen Grabanlagen auf ihre Standfestigkeit hin überprüfen.
Jeder Grabnutzungsberechtigte ist für die Erhaltung der Standsicherheit dieser baulichen Anlagen oder Teilen davon selbst verantwortlich. Von einem nicht standsicheren Grabstein können erhebliche Gefahren ausgehen. Alle Nutzungsberechtigen der Grabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen werden hiermit aufgefordert, ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabdenkmale bis zum 31. Juli 2026 selbst durch geeignete Maßnahmen nachzukommen. Bei Grabmale, die nach dem 1. August 2026 eine mangelnde Standsicherheit auf weisen, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen die erforderli chen Sicherungsmaßnahmen vornehmen. Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Rathaus, Zimmer E03 Tel.: 05471/80816.