Osterfeuer 2025
Die Gemeinde Bohmte weist darauf hin, dass das Abbrennen eines Osterfeuers der vorherigen Anzeige bei der Gemeinde Bohmte bedarf.
Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer durchführen möchte, muss dies schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular bis spätestens Samstag, 29. März 2025, bei der Gemeinde Bohmte, Fachdienst Ordnung anmelden.
Anmeldeformular Osterfeuer 2025
Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Bohmte, Fachdienst Ordnung, ist:
Frau Schubert, Tel.: 05471/808-16