Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westliche Dümmerniederung im Bereich der Gemeinde Bohmte – öffentliches Beteiligungsverfahren
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt den Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westliche Dümmerniederung im Bereich der Gemeinde Bohmte, Landkreis Osnabrück gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens liegen die entsprechenden Unterlagen in der Zeit vom 18. April bis zum 20. Mai 2022 bei der Gemeinde Bohmte, Rathaus, Bremer Str. 4, 49163 Bohmte und beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Eine Einsichtnahme ist aufgrund der aktuellen Corona bedingten Situation ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind bei der Gemeinde Bohmte bei Frau Breford unter der Telefonnummer 05471-808-41 und beim Landkreis Osnabrück bei Frau Pape unter der Telefonnummer 0541-501-4610 zu vereinbaren.
Einwendungen und Anregungen können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei den o. g. Behörden vorgebracht werden. Die Einwendungen/Anregungen sollten begründet werden.
Entwurf NSG-VO Westliche Dümmerniederung
Begründung zum VO-Entwurf NSG Westliche Dümmerniederung
Anlage 1 Übersichtskarte zur VO Westliche Dümmerniederung
Anlage 2 Verordnungskarte zum NSG Westliche Dümmerniederung
Anhang 1 zur Begründung Karte gesamtes Vogelschutzgebiet Dümmer V39
Anhang 2 zur Begründung Biotope nach §30 BNatSchG
Anhang 3 zur Begründung geschützter Landschaftsbestandteil der Gemeinde Bohmte