Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westliche Dümmerniederung im Bereich der Gemeinde Bohmte – öffentliches Beteiligungsverfahren

Veröffentlicht am: 14.04.2022
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Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt den Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westliche Dümmerniederung im Bereich der Gemeinde Bohmte, Landkreis Osnabrück gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens liegen die entsprechenden Unterlagen in der Zeit vom 18. April bis zum 20. Mai 2022 bei der Gemeinde Bohmte, Rathaus, Bremer Str. 4, 49163 Bohmte und beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Eine Einsichtnahme ist aufgrund der aktuellen Corona bedingten Situation ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind bei der Gemeinde Bohmte bei Frau  Breford unter der Telefonnummer 05471-808-41 und beim Landkreis Osnabrück bei Frau Pape unter der Telefonnummer 0541-501-4610 zu vereinbaren.

Einwendungen und Anregungen können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei den o. g. Behörden vorgebracht werden. Die Einwendungen/Anregungen sollten begründet werden.

Entwurf NSG-VO Westliche Dümmerniederung

Begründung zum VO-Entwurf NSG Westliche Dümmerniederung

Anlage 1 Übersichtskarte zur VO Westliche Dümmerniederung

Anlage 2 Verordnungskarte zum NSG Westliche Dümmerniederung

Anhang 1 zur Begründung Karte gesamtes Vogelschutzgebiet Dümmer V39

Anhang 2 zur Begründung Biotope nach §30 BNatSchG

Anhang 3 zur Begründung geschützter Landschaftsbestandteil der Gemeinde Bohmte