Außenbereichssatzungen im Verfahren

Im Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Außenbereichssatzungen werden die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die Beteiligung erfolgt dabei entsprechend § 13 Abs. 2 BauGB

Die nachstehenden Außenbereichssatzungen befinden sich im Beteiligungsverfahren:

Gegenwärtig befinden sich keine Außenbereichssatzungen im Beteiligungsverfahren.

Frau Breford
05471 808-41