Außenbereichssatzungen im Verfahren
Im Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Außenbereichssatzungen werden die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die Beteiligung erfolgt dabei entsprechend § 13 Abs. 2 BauGB
Die nachstehenden Außenbereichssatzungen befinden sich im Beteiligungsverfahren:
Gegenwärtig befinden sich keine Außenbereichssatzungen im Beteiligungsverfahren.