Kindertagespflege
Was ist Kindertagespflege und was bietet sie an?
Kindertagespflege ist ein vielfältiges Angebot, das in unterschiedlichen Formen und zu unterschiedlichen Zeiten stattfindet. Kindertagespflege ist eine flexible, wohnort- und familiennahe Betreuungsform, die besonders für Kinder unter drei Jahren geeignet ist. Aber natürlich ist sie auch für ältere Kinder offen, um z.B. Randzeiten abzudecken.
Kindertagespflege kann in den eigenen vier Wänden der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen Räumlichkeiten, z. B. im Kindergarten vor oder nach den Öffnungszeiten oder in angemieteten Räumen stattfinden.
Kindertagespflege bezeichnet die gleichzeitige Betreuung von ein bis maximal fünf Kindern durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater). Um Kinder in der Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ § 43 SGB VIII des Jugendamtes nötig. Die Betreuung erfolgt in Abstimmung mit den Eltern und findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt.
Film: Was ist Kindertagespflege?
In drei Minuten einfach erklärt und schön dargestellt zeigt dieser Film, was Kindertagespflege in Deutschland ist und wie Eltern und Kinder den Weg zu einer Tagesmutter oder zu einem Tagesvater finden. Der Film steht in 10 Sprachen zur Verfügung.
Film
Sie suchen eine/n Tagesmutter/-vater?
Mit der Betreuung ihres Kindes in der Kindertagespflege beginnt für Sie und Ihre Familie eine besondere Zeit.
Um sich gut in die neue Situation in der Kindertagespflege einzufinden, müssen sich das Kind, Eltern und Tagespflegeperson im Rahmen einer Eingewöhnung Schritt für Schritt kennenlernen und Beziehungen zueinander aufbauen. Für die Eingewöhnungsphase planen Sie bitte ausreichend Zeit. Besonders empfindlich für Trennungen sind Kinder in den ersten zwei Lebensjahren, wenn die Bindung an die Eltern sich erst noch festigt. Auch wenn sich Ihr Kind bei einer Tagespflegeperson wohl fühlt, bleiben Sie als Eltern die wichtigsten Bezugspersonen.
Das Familienbüro der Gemeinde Bohmte vermittelt Sie an die qualifizierten Tagesmütter unserer Gemeinde.
Unsere Tagesmütter verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation der Kindertagespflegeperson (160 UE für TPP des DJI) oder über eine pädagogische Vorbildung im Bereich der Kinderbetreuung. Zusätzlich sind alle Kinderpflegepersonen verpflichtet, jedes Jahr an Fortbildungen (ca. 24 UE) teilzunehmen. Sie besuchen alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Alle Tagesmütter verfügen über die Erlaubnis zur Kindertagespflege gem.§ 43 SGB VIII und werden alle fünf Jahre neu geprüft.
Hier bekommen Sie den Überblick über die Tagesmütter in unserer Gemeinde
Elternbeiträge. Was kostet ein Platz in der Kindertagespflege?
Wie hoch Ihr Betrag für die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Die Zuordnung zu einer Einkommensgruppe erfolgt aufgrund des zu versteuernden Einkommens der Kostenbeitragsschuldner laut Steuerbescheid für das Kalenderjahr, das zwei Jahre vor der Inanspruchnahme der Kindertagespflege liegt.
Die Kostenbeiträge sind nach Einkommen wie folgt gestaffelt:
Staffelung des Kostenbeitrags | Familieneinkommen (zu versteuerndes Einkommen aller Kostenbeitragsschuldner) |
1,00 € pro Stunde (Einkommensgruppe 1) | bis 37.500,00 € |
1,50 € pro Stunde (Einkommensgruppe 2) | über 37.500,00 € bis 50.000,00 € |
2,00 € pro Stunde (Einkommensgruppe 3) | über 50.000,00 € |
Genauere Informationen können Sie der Satzung entnehmen. Es besteht in jeder Einkommensgruppe die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages zu stellen. Einen entsprechenden Antrag (siehe unten) ist zu stellen bei
Wer kann als Kindertagespflegeperson tätig sein?
Nach den gesetzlichen Vorgaben muss eine Kindertagespflegeperson geeignet und qualifiziert sein und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen (sofern die Förderung in ihren Räumlichkeiten stattfinden soll). Um als anerkannte Kindertagespflegeperson tätig zu sein, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Volljährigkeit
- Mindestens Hauptschulabschluss
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Geklärter Aufenthaltsstatus bei ausländischen Kindertagespflegepersonen
- Ausreichende Sprachkompetenz
- Keine Inanspruchnahme von intensiven Hilfen zur Erziehung für leibliche Kinder
- Unbedenkliche Lebensführung (nachzuweisen durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis)
- Charakterliche Eignung
- Bereitschaft zur Kooperation mit den Erziehungsberechtigten und dem Familienservicebüro
- Gezieltes pädagogisches Wissen über kindliche Entwicklungsphasen und potentielle Störungen
- Kompetenzen zur Förderung zur sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung von Kindern
- Einfühlungsvermögen
- Erfahrung im Umgang mit Kindern
- Kritik- und Reflexionsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Belastbarkeit
- Pädagogische Grundausbildung und/oder (Bereitschaft zur) Teilnahme an einem Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen
Über die Feststellung der Eignung als Kindertagespflegeperson entscheidet eine pädagogische Fachkraft des Familienservicebüros nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen, einem persönlichen Gespräch und einem in der Regel durchgeführten Hausbesuch.
Geeigneten Kindertagespflegepersonen kann eine Pflegeerlaubnis erteilt werden, die sie dazu berechtigt, für maximal fünf Jahre bis zu fünf Kinder gleichzeitig in Kindertagespflege zu fördern. Diese Pflegeerlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig. Nach erneuter Prüfung kann eine Verlängerung erfolgen.
- Weitere Informationen enthält das Handbuch Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das online zugänglich ist und laufend aktualisiert wird (http://www.handbuch-kindertagespflege.de/)
- Ein Leitfaden für Kindertagespflegepersonen von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Welche finanziellen Leistungen erhalten Kindertagespflegepersonen im Landkreis Osnabrück? Die genaueren Informationen können Sie der Satzung entnehmen.
Anträge
- Antrag auf Kindertagespflege Stand 01.12.2022
- Antrag_KiTP_Anlage_1_Notwendigkeit_und_zum_Umfang_-Stand_18.12.2018
- Antrag KiTP Anlage 2 KiTPP Stand 2022-12-01 mit Kenntnisnahme Masernschutz
- Antrag_KiTP_Anlage_3_Arbeitgeber_Stand_18.12.2018
- Antrag_KiTP_Anlage_4_FSB_Stand_18.12.2018
- Antrag_KiTP_Anlage_5_FSB_Stand_18.12.2018
- Antrag_KiTP_in_den_Ferien_-_nur_bei_derselben_KiTPP
- Kostenbeitrag_-_Antrag_auf_Erlass_des_Kostenbeitrags_Tagespflege
- Kostenbeitrag_Antrag_elektronische_Steuerbescheinigung_5.12.18
- Kostenbeitrag_Antrag_niedrigere_Einkommensgruppe_Stand_2018-11-30
- Kostenbeitrag_Antrag_Steuerbescheid_liegt_noch_nicht_vor
- Antrag hälftige Erstattung Rentenversicherung
- Antrag Übernahme hälft. Kranken- u. Pflegeversicherung
- Fortbildung KiTPP - Antrag Teilnehmergebühr u. Pflegegeld
- Bewerberbogen_TPP
- Antrag Mietzuschuss