Personalausweis

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden.

Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Hinweis: Personalausweise können auch für Kinder jeden Alters beantragt werden, z. B. für Reisen innerhalb der EU.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass und Geburtsurkunde
  • verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: letzte Eheurkunde; in beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert. 

Für Antragsteller unter 16 Jahren ist eine erziehungsberechtigte Person bei Antragstellung dabei.

Anforderungen an das Lichtbild

Biometrisches Lichtbild

Lichtbilder in Papierform dürfen seit dem 01.05.2025 nicht mehr verwendet werden.

  • Das biometrische Lichtbild darf ausschließlich durch einen zertifizierten Dienstleister elektronisch gefertigt werden, von dem im Anschluss das Lichtbild durch ein sicheres Verfahren an das BürgerBüro zu übermitteln ist.
  • Der Foto-Dienstleister lädt das erstellte Lichtbild in eine zertifizierte Cloud, von der die Pass- und Personalausweisbehörde Ihr Lichtbild mittels des Ihnen ausgehändigten Codes herunterladen und in den Antrag einbinden kann.
  • Zur Erstellung des biometrischen Lichtbildes haben Sie auch die Möglichkeit, im BürgerBüro eins erstellen zu lassen. Die Erstellung eines biometrischen Lichtbildes in digitaler Form ist dabei mit einer Gebühr in Höhe von 6,00 € pro Lichtbild verbunden.

Hinweis für Kinder:
Leider hat die Praxis gezeigt, dass es mit den Tischgeräten aus technischen Gründen sehr schwierig ist, von Kindern bis zum 6. Lebensjahr den gesetzlichen Anforderungen an Lichtbilder für Ausweisdokumente genügenden Aufnahmen zu machen. Es wird daher empfohlen, die Lichtbilder vorab durch einen zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Zertifizierte Fotografen finden Sie unter https://alfo-passbild.com

Gültigkeit des Dokuments

  • Ausweise für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Ausweise für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • Verlängerungen sind nicht möglich

Gebühren

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 46,00 Euro
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 27,60 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • EC- Kartenzahlung

zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:

  • unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/ des Sorgeberechtigten
  • deren/ dessen Personaldokument(e) als Kopie
  • bei nur einer/ einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis/ aktuelle Negativerklärung vom Jugendamt-nicht älter als einen Monat)

Das persönliche Erscheinen der /des Sorgeberechtigten ist notwendig.



Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4
49163 Bohmte


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Gebühren

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 46,00 Euro
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 27,60 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

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