Hundesteuer

Leistungsbeschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4
49163 Bohmte


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Jeder Hundehalter muss seinen Hund anmelden. Die Pflicht richtet sich nach der kommunalen Satzung und gilt meist ab einem Alter von drei oder vier Monaten, bei Neuerwerb, Zuzug oder mehrmonatiger Pflege. Zusätzlich ist eine separate Anmeldung im Hunderegister erforderlich.