Hundesteuer
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Gebühren:
Jeder Hundehalter muss seinen Hund anmelden. Die Pflicht richtet sich nach der kommunalen Satzung und gilt meist ab einem Alter von drei oder vier Monaten, bei Neuerwerb, Zuzug oder mehrmonatiger Pflege. Zusätzlich ist eine separate Anmeldung im Hunderegister erforderlich.