Ersatzfahrzeugbrief,-schein Ausstellung bei Verlust oder Diebstahl
Für die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I oder eines Ersatzfahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Verlusterklärung und eine Versicherung an Eides Statt abzugeben. Die Versicherung an Eides Statt kann nur persönlich (nicht durch einen Beauftragten) unter Vorlage eines gültigen Pernalausweises bei einem Mitarbeiter der Kfz-Stelle oder bei einem Notar Ihrer Wahl abgelegt werden.
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