Marktwesen - Festsetzungen
Wenn ein Jahr- oder Spezialmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.
Beispiele für Marktprivilegien:
- Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
- Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
- Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
- bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts
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