Hundehaltung

Seit dem 01.07.2013 muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, im zentralen Hunderegister Niedersachsens registriert sein. Im zentralen Register werden die Angaben der Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hund gespeichert wie Rasse, Alter, Geschlecht und Kennnummer des Hundes sowie die Anschrift der Halter.

Mehr Informationen unter

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Leistungsbeschreibung
Hunderegister Abmeldung wegen Aufgabe der Hundehaltung
Die Aufgabe der Hundehaltung ist der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular geschehen.
Hunderegister Abmeldung wegen Tod des Hundes
Verstirbt ein beim Hunderegister gemeldeter Hund, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Die Abmeldung kann online oder per Formular erfolgen.
Hunderegister Abmeldung wegen Verlust des Hundes
Bei Verlust eines im Hunderegister gemeldeten Hundes ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular erfolgen.
Hunderegister Änderung wegen Umzug
Die Änderung der Adresse des Halters ist der zuständigen Stelle während der Hundehaltung mitzuteilen. Dies ist online oder per Formular möglich.
Hunderegister Anmeldung
Die Anmeldung kann postalisch, per Telefon oder online erfolgen. Eine bereits erfolgte Meldung in anderen Registern, wie zum Beispiel TASSO, gilt nicht als Registrierung im Zentralregister. Die Registrierung im Zentralregister muss also auf jeden Fall vorgenommen werden.
Die Anmeldung im Hunderegister ersetzt nicht die gesonderte Anmeldung des Hundes im Wohnort.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Hunderegister Abmeldung wegen Aufgabe der Hundehaltung
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Aufgabe der Hundehaltung zu erfolgen.

Hunderegister Abmeldung wegen Tod des Hundes
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hundes zu erfolgen.

Hunderegister Abmeldung wegen Verlust des Hundes
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Verlust des Hundes zu erfolgen.

Hunderegister Änderung wegen Umzug
Die Ummeldung des Hundes soll innerhalb eines Monats nach Umzug erfolgen.

Hunderegister Anmeldung
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so ist die Anmeldung im Hunderegister innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung vorzunehmen.
Antragsfrist: 1  Monat

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Hunderegister Abmeldung wegen Aufgabe der Hundehaltung
nicht angegeben
Hunderegister Abmeldung wegen Tod des Hundes
nicht angegeben
Hunderegister Abmeldung wegen Verlust des Hundes
nicht angegeben
Hunderegister Änderung wegen Umzug
nicht angegeben
Hunderegister Anmeldung
Bei der Online-Anmeldung wird der Nachweis der Registrierung zum Ausdruck angezeigt. Bei der schriftlichen oder telefonischen Anmeldung muss die postalische Zusendung mit beantragt werden. Der Nachweis wird dann per Post zugestellt.
Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4
49163 Bohmte


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