Erweiterte Meldebescheinigung
Die zuständige Stelle stellt auf Antrag eine Meldebescheinigung aus, sofern eine Haupt‑ oder Nebenwohnung gemeldet ist. Sie dient als Nachweis der Wohnung und enthält eine einfache Auskunft zu persönlichen Daten aus dem Melderegister. Die einfache Meldebescheinigung bestätigt die Anmeldung einer Person mit Haupt‑ oder Nebenwohnung. Sie enthält grundlegende Angaben aus dem Melderegister, insbesondere zur Person und zur gemeldeten Anschrift, und dient als Nachweis der Wohnung. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält neben den Angaben der einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Daten aus dem Melderegister, z. B. frühere Namen, frühere Anschriften oder weitere melderechtliche Merkmale, soweit diese erforderlich sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.