Erweiterte Meldebescheinigung

Die zuständige Stelle stellt auf Antrag eine Meldebescheinigung aus, sofern eine Haupt‑ oder Nebenwohnung gemeldet ist. Sie dient als Nachweis der Wohnung und enthält eine einfache Auskunft zu persönlichen Daten aus dem Melderegister. Die einfache Meldebescheinigung bestätigt die Anmeldung einer Person mit Haupt‑ oder Nebenwohnung. Sie enthält grundlegende Angaben aus dem Melderegister, insbesondere zur Person und zur gemeldeten Anschrift, und dient als Nachweis der Wohnung. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält neben den Angaben der einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Daten aus dem Melderegister, z. B. frühere Namen, frühere Anschriften oder weitere melderechtliche Merkmale, soweit diese erforderlich sind.

Leistungsbeschreibung
Meldebescheinigung Erteilung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Meldebestätigung Ausstellung
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldebescheinigung Erteilung
Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Meldebestätigung Ausstellung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Meldebestätigung Ausstellung
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Gemeinde Bohmte
Bremer Straße 4
49163 Bohmte


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